Die Erbschaftssteuer
auch Schenkungssteuer genannt
Die Erbschaftssteuer (ErbSt) hat ihre gesetzliche Grundlage im Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG).
Berechnungsgrundlage:
steuerpflichtiger Erwerb = bereinigtes Vermögen
1. Wert des übertragenden Vermögens
2. Abzug der Nachlassverbindlichkeiten
3. Abzug sachliche Steuerbefreiung
4. Abzug persönlicher Freibeträge
5. Abrundung auf volle 100 €
Steuerbelastung errechnet sich aus Steuerklasse und Steuersatz nach Verwandtschaftsgrad
Auswirkungen auf Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die geplanten Anpassungen können insbesondere bei Übertragungen von Ein- und Zweifamilienhäusern
sowie Eigentumswohnungen zum Anstieg der Schenkung- und Erbschaftsteuer führen, soweit im Einzelfall das Sachwertverfahren einschlägig ist.
Betroffen sind auch Mehrfamilienhäuser, bei denen regelmäßig der Ertragswert herangezogen wird
FAZIT: informieren Sie sich RECHTZEITIG was für Sie als Erblasser eher in Frage kommt
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