Denken Sie darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Verwandte oder Freunde zu verschenken? Oder möchten Sie Ihren Besitz lieber vererben? Beide Wege haben Vor- und Nachteile
Regel 6
So oder so: Entscheiden Sie sich zu Lebzeiten für das Erbe, sollten Sie in einem Testament oder einem Erbvertrag festhalten, wer Ihr Haus oder Ihre Wohnung erben soll.
Wir betreuen die Gebiete Saarbrücken, St.Ingbert und Homburg
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Sachs Immobilien
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