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Denken Sie darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Verwandte oder Freunde zu verschenken? Oder möchten Sie Ihren Besitz lieber vererben? Beide Wege haben Vor- und Nachteile

 

Regel 6

So oder so: Entscheiden Sie sich zu Lebzeiten für das Erbe, sollten Sie in einem Testament oder einem Erbvertrag festhalten, wer Ihr Haus oder Ihre Wohnung erben soll.

Wir betreuen die Gebiete Saarbrücken, St.Ingbert und Homburg
kontaktieren Sie uns unter 06894-8950438
wir helfen Ihnen gerne weiter bei allen Themen rundum um Ihre Immobilie

Ihr lokaler Immobilienmakler
Sachs Immobilien
www.sachs-immo.de

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