EEG 2023

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EEG 2023   erneuerbare Energien Gesetz

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte 

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) fällt ab Januar 2023 weg und somit auch die Anmeldung bei`m  Finanzamt

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Jede Photovoltaik-Anlage (PV mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet.

ABER Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Januar 2023) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt.

Aktuell sind PV-Fachleute oft auf längere Zeit ausgebucht und auch die Genehmigung der Energiebetreiber braucht seine Zeit, daher planen Sie Ihr Photovoltaik-Projekt am besten langfristig.

Wir betreuen die Gebiete Saarbrücken, St.Ingbert und Homburg
kontaktieren Sie uns unter 06894-8950438
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Sachs Immobilien
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