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Denken Sie darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Verwandte oder Freunde zu verschenken? Oder möchten Sie Ihren Besitz lieber vererben? Beide Wege haben Vor- und Nachteile

Regel 4

Falls Haus oder Eigentumswohnung noch nicht abbezahlt sind, warten Sie besser ab. Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, übernimmt nämlich auch die Schulden. Im Zweifel heißt das: vererben – denn der Erbe hat immer noch die Chance, das Erbe auszuschlagen. Gehen Erbe oder Schenkung an einen Minderjährigen, entscheidet das Familiengericht mit, wenn das Haus oder die Wohnung nach der Annahme des Erbes verkaufen werden soll, oder wenn man eine Hypothek darauf aufnehmen will.

 

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