Schenkung mit Nießbrauch

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Denken Sie darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Verwandte oder Freunde zu verschenken? Oder möchten Sie Ihren Besitz lieber vererben? Beide Wege haben Vor- und Nachteile

Regel 5

Brauchen Sie das Eigenheim für die Altersversorge? Dann ziehen Sie das Erbe der Schenkung vor. Schließlich sind die eigenen vier Wände bei Berufsunfähigkeit oder zur Versorgung im Alter wichtig. Tipp: Wenn Sie doch noch zu Lebzeiten schenken möchten, lassen Sie sich einen sogenannten Nießbrauch eintragen. Dann gehört das Haus zwar schon dem Beschenkten, Sie selbst können aber weiter dort wohnen, solange sie leben, und das Haus sogar vermieten.

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