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Denken Sie darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Verwandte oder Freunde zu verschenken? Oder möchten Sie Ihren Besitz lieber vererben? Beide Wege haben Vor- und Nachteile

Regel 3

Geht es um Immobilien, in denen Sie nicht gemeinsam mit Ihren Lieben wohnen, wird es schwieriger. Sie können Ihren unverheirateten Partner, Ihre Ziehkinder oder weitere Verwandte oder Freunde beschenken, und zwar Stück für Stück. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Beschenkten steht alle zehn Jahre ein neuer, individueller Steuer-Freibetrag zur Verfügung. Schenkungen an Eheleute sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei, an leibliche Kinder bis zu 400.000 Euro, an Enkelkinder bis 200.000 Euro, an Eltern und Großeltern jeweils bis 100.000 Euro, bei allen anderen 20.000 Euro. Sprich: Je weiter entfernt man verwandt ist, desto eher lohnt es sich, alle zehn Jahre einen Teil des Besitzes zu schenken.

Wir betreuen die Gebiete Saarbrücken, St.Ingbert und Homburg
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Sachs Immobilien
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