Energieausweis nach EnEV

die Energieeffizienz aller Wohngebäuden wird im Energieausweis dargestellt

und ist Pflicht in Deutschland ,

auf EU-Ebene für Wohngebäude von Klasse G auf mindestens Klasse F hochgestuft = ist Pflicht ab 2030

alle Anforderungen sind gesetzlich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt

 

Im Energieausweis wird der Energieverbrauch bei Bestandsimmobilien angegeben,

daraus kann der Modernisierungsbedarf abgeleitet werden

 

Gültigkeit eines Energieausweises max. 10 Jahre,

danach muss er neu beantragt werden

 

Sie brauchen einen Energieausweis, wenn Sie vermieten oder verkaufen wollen

Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

 

Es sollen Mindeststandards für die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden eingeführt werden, sogenannte „MEPS“ (minimum energy performance standards).

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen:

Verbrauchsausweis :  wird anhand der Heizkostenabrechnung ermittelt

und

Bedarfsausweis : wird anhand technischer Daten des baulichen Zustands und der Heizungsanlage

 

nähere Details können Sie bei einem unserer Energieberater erfahren,

nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter:

https://sachs-immo.de/energieausweis/

 

Sachs Immobilien

https://sachs-immo.de/

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