Denken Sie darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Verwandte oder Freunde zu verschenken? Oder möchten Sie Ihren Besitz lieber vererben? Beide Wege haben Vor- und Nachteile
Regel 2
Geht es um Ihr Familienheim, in dem Sie gemeinsam mit Ihrem Mann oder Ihrer Frau wohnen? Und Ihr Ehepartner soll es bekommen? Dann gilt die Faustregel: verschenken statt vererben! Denn bei selbstgenutzter Immobilie ist die Schenkung an den Ehegatten komplett steuerfrei, egal wie viel das Haus wert ist und egal, ob einer dem anderen das gemeinsame Haus ganz oder teilweise schenkt.
Wir betreuen die Gebiete Saarbrücken, St.Ingbert und Homburg
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Sachs Immobilien
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