erneuerbare Energien
GEG BEG

29.12.2023 PRESSEMITTEILUNG Energiewende im Gebäudebereich

Quelle:    BMWK – Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen startet

Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen startet

Die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ wurde heute (29. Dezember 2023) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit kann die neue Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Der Heizungstausch kann aber schon nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger, also von sofort an, beauftragt und der Förderantrag dann später nachgereicht werden. So profitieren Antragsteller bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss.

Der einheitliche Grundfördersatz für Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien beträgt 30 %, plus ggf. ein Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.

Die Förderung enthält mit dem Einkommensbonus zudem erstmals eine besondere Komponente für Menschen, die im Eigentum wohnen und deren durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschritten hat.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für alle neu eingebauten Heizungen spätestens ab 2028 verpflichtend mindestens 65 % Erneuerbare Energien vor. Das ist eine zentrale Anforderung, um die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands im Gebäudebereich einzulösen.

Quelle:  BAnz AT 29.12.2023 B1.pdf (bundesanzeiger.de)

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