Funktionstüchtigkeit der Heizungsanlage, wer ist dafür zuständig ?

Die Zuständigkeit für die Tüchtigkeit der Heizungsanlagen liegt bei den Eigentümern oder Vermietern der Immobilien.

Es ist ihre Verantwortung sicherzustellen, dass die Heizungsanlagen ordnungsgemäß funktionieren und den geltenden Vorschriften entsprechen. In Deutschland müssen Ölheizungen beispielsweise ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind und nicht auf Niedertemperatur• oder Brennwerttechnik basieren oder eine Heizleistung von unter 4 kW oder über 400 kW haben.

Um sicherzustellen, dass die Heizungsanlagen in gutem Zustand sind und effektiv arbeiten, können Eigentümer einen Energieausweis beantragen.

Ein Bedarfsausweis ist erforderlich, wenn das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllt und aus weniger als fünf Wohnungen besteht.
Ein Verbrauchsausweis hingegen orientiert sich am Verbrauch der Nutzer in den zurückliegenden drei Jahren.

Nur zertifizierte Energieexperten dürfen Ausweise erstellen. Beim Bedarfsausweis muss ein Experte das Gebäude besichtigen und prüfen, ob Fensterqualität und Luftdurchlässigkeit des Mauerwerks angemessen sind. Beim Verbrauchsausweis können Eigentümer jedoch selbst notwendige Gebäudedaten liefern sowie einige Fotos der Heizungsanlage anfertigen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur energetischen Sanierung von Immobilien wie Wärmepumpenheizungen, Solarthermie oder Pelletheizungen. Wärmepumpen sind umweltfreundlich und sparsam und werden in Neubauten am häufigsten eingesetzt. In Bestandsimmobilien kommen sie immer häufiger zum Einsatz, wenn die Bedingungen passen. Da Wärmepumpen Antriebsstrom benötigen, werden sie unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit häufig mit Photovoltaik-Anlagen kombiniert. Eine Solarthermie-Anlage sorgt für warmes Wasser und unterstützt die Heizung.

Die Inbetriebnahme der Heizungsanlagen wird in der Regel von einem Fachunternehmen durchgeführt. Dies kann ein Installateur sein, der die Anlage installiert hat oder ein spezialisierter Techniker für Heizungsanlagen.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Inbetriebnahme ordnungsgemäß erfolgt und alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Nach der Inbetriebnahme liegt die Verantwortung für den Betrieb und die Wartung bei den Eigentümern oder Vermietern der Immobilien.

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