Erbschaftssteuer (ErbSt)
Die Erbschaftssteuer auch Schenkungssteuer genannt Die Erbschaftssteuer (ErbSt) hat ihre gesetzliche Grundlage im Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Berechnungsgrundlage: steuerpflichtiger Erwerb = bereinigtes Vermögen 1. Wert des übertragenden Vermögens 2. Abzug der Nachlassverbindlichkeiten 3. Abzug sachliche Steuerbefreiung 4. Abzug persönlicher Freibeträge 5. Abrundung auf volle 100 € Steuerbelastung errechnet sich aus Steuerklasse und Steuersatz nach Verwandtschaftsgrad…