Stromkosten
Stromkosten Energieversorgung

Installation eines Zweirichtungszählers

Der Netzbetreiber installiert für den Betrieb einer PV-Anlage in vielen Fällen einen Zweirichtungszähler.

Er vereint Bezugszähler (für den weiterhin aus dem Netz bezogenen Strom – Register 1.8.0) und Einspeisezähler (für den ins Netz eingespeisten Strom – Register 2.8.0) in einem Gerät.

Der Zweirichtungszähler muss beim Netzbetreiber gegen Gebühr gemietet werden. Sie liegt zwischen etwa 40 und 80 EUR pro Jahr.

Wird für den Strombezug kein Belieferungsvertrag abgeschlossen, wird der Anlagenbetreiber nach dem Einbau des Zweirichtungszählers vom Grundversorger angeschrieben und über das Zustandekommen eines Grundversorgungsvertrags informiert.

Der Anlagenbetreiber hat dann für einen – aus seiner Sicht nicht erfolgten – Bezug von Strom aus dem Netz bzw. einen verhältnismäßig geringen Stromverbrauch eine vergleichsweise hohe jährliche Grundgebühr zu zahlen, was regelmäßig als ungerechtfertigt empfunden wird.

Die dazu befragte Bundesnetzagentur ist allerdings grundsätzlich der Auffassung, dass jede Strom-Entnahme aus dem Netz und jede Einspeisung in das Netz eines Netzbetreibers nach dem EnWG messtechnisch erfasst werden muss (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html#FAQ921338).

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