Wohnflächenberechnung

Wohnfläche Wohnflächenberechnung
Vermieter Mieter Fläche m²

Die korrekte Wohnflächenberechnung bei Dachschrägen ist besonders wichtig für Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen und Immobilienbewertungen.

Hier ist eine klare Übersicht, wie man richtig rechnet und worauf Vermieter/innen achten müssen:

📐 Wohnflächenberechnung mit Dachschrägen: So geht’s richtig

Gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gelten folgende Regeln:

Raumhöhe unter der Schräge Anrechnung auf Wohnfläche
≥ 2,00 m 100 %
≥ 1,00 m bis < 2,00 m 50 %
< 1,00 m 0 % (nicht anrechenbar)

🔎 Quelle: ,

🛠️ Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung

  1. Raum vermessen: Länge × Breite der Grundfläche
  2. Raumhöhen markieren:
    • Stelle mit 1,00 m Höhe
    • Stelle mit 2,00 m Höhe
  3. Flächen aufteilen:
    • Fläche mit ≥ 2 m → voll anrechnen
    • Fläche zwischen 1–2 m → halb anrechnen
    • Fläche < 1 m → ignorieren
  4. Einzelwerte addieren → ergibt die anrechenbare Wohnfläche

🧾 Was Vermieter/innen beachten müssen

  • Vertragliche Klarheit: Im Mietvertrag sollte die Berechnungsgrundlage (z. B. WoFlV) angegeben sein.
  • Transparenz: Bei Dachwohnungen die reduzierte Wohnfläche offenlegen.
  • Messgenauigkeit: Fehlerhafte Angaben von mehr als 10 % können zur Mietminderung führen.
  • Keine Fantasieangaben: Die Wohnfläche darf nicht „geschätzt“ werden – sonst drohen Rückforderungen.

⚠️ Häufige Fehler vermeiden

  • ❌ Flächen unter 1 m Höhe mitgerechnet
  • ❌ Keine Differenzierung nach Raumhöhe
  • ❌ Alte Berechnungsnormen (z. B. DIN 283) verwendet, obwohl nicht mehr gültig
  • ❌ Keine Dokumentation der Messung

🧠 Wichtig zu wissen

  • Die WoFlV gilt seit 2004 für öffentlich geförderten Wohnraum und wird auch im freien Mietmarkt als Standard anerkannt.
  • Die DIN 277 wird eher bei Gewerbe oder für Bauanträge verwendet – sie rechnet großzügiger, ist aber für Mietverträge nicht bindend.
  • Mieter/innen dürfen nachmessen und bei Abweichungen >10 % eine Mietminderung verlangen.
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Sachs-Immobilien St.Ingbert

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