Vollmacht Patient
Patientenvollmacht Selbstbestimmung entscheidungsunfähig

 

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine volljährige Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbst zu äußern (also entscheidungsunfähig ist).

Zentrale Merkmale und Bedeutung:

  1. Vorsorgender Charakter: Die Patientenverfügung wird erstellt, wenn die Person noch geistig fit und entscheidungsfähig ist, um für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorzusorgen.
  2. Bindende Wirkung: In Deutschland ist eine wirksame Patientenverfügung für Ärzte und Pflegepersonal grundsätzlich bindend. Sie müssen die festgelegten Wünsche des Patienten respektieren, auch wenn dies bedeutet, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen oder beendet werden.
  3. Schutz des Selbstbestimmungsrechts: Sie dient dazu, das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch am Lebensende oder in kritischen Situationen zu gewährleisten. Der Einzelne kann so bestimmen, wie er behandelt werden möchte, auch wenn er sich nicht mehr äußern kann.
  4. Konkrete Anweisungen: Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich formulieren, welche Behandlungen abgelehnt oder gewünscht werden. Beispiele hierfür sind:
    • Ablehnung von künstlicher Beatmung
    • Ablehnung von künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
    • Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen (Reanimation)
    • Wunsch nach umfassender Schmerztherapie (auch wenn dies eine Verkürzung der Lebenszeit bedeuten könnte)
    • Wunsch nach palliativer Versorgung
  5. Anwendungsbereich: Die Verfügung greift in der Regel in Situationen, in denen der Patient dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, z.B. bei:
    • Endstadium einer unheilbaren Krankheit
    • Schweren und dauerhaften Hirnschädigungen
    • Im Koma oder Wachkoma
    • Bei dauerhafter Bewusstlosigkeit
  6. Formvorschrift: In Deutschland muss eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine mündliche Erklärung oder eine E-Mail reichen nicht aus.
  7. Jederzeit widerrufbar: Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, sei es mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Zerreißen des Dokuments).
  8. Keine ärztliche Beratungspflicht: Ärzte sind nicht verpflichtet, die Erstellung einer Patientenverfügung zu beraten, jedoch können sie dies tun. Es ist ratsam, medizinische Aspekte mit einem Arzt zu besprechen, um die Tragweite der Entscheidungen zu verstehen. Auch eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt kann sinnvoll sein.
  9. Zusammenspiel mit Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung: Oft wird die Patientenverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung erstellt.
    • Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, für den Vollmachtgeber zu handeln (z.B. in medizinischen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten), wenn dieser nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die bevollmächtigte Person ist dann dafür zuständig, den in der Patientenverfügung geäußerten Willen durchzusetzen.
    • Eine Betreuungsverfügung schlägt für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird, eine bestimmte Person als Betreuer vor und/oder legt fest, wer auf keinen Fall Betreuer werden soll.

Kurz gesagt:

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument der persönlichen Vorsorge, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen auch dann respektiert werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

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