Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten an Angehörige oder andere Personen verschenkt, sollte die Schenkungssteuer im Blick behalten. Denn nicht jede Schenkung ist steuerfrei. Wer die Schenkungssteuer richtig planen möchte, kann Freibeträge optimal nutzen und Steuerbelastungen häufig vermeiden.
Wann fällt Schenkungssteuer an?
Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn Vermögen – etwa Geld, Immobilien oder Wertpapiere – ohne Gegenleistung übertragen wird. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem ab.
Freibeträge nutzen
Je nach Verwandtschaft gelten unterschiedliche Freibeträge. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Geschwister, Freunde oder andere Personen beträgt der Freibetrag 20.000 Euro. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Schenkungen frühzeitig planen
Eine frühzeitige Vermögensübertragung bietet häufig steuerliche Vorteile. Werden Schenkungen über mehrere Jahre verteilt, können die persönlichen Freibeträge mehrfach genutzt werden. Wer die Schenkungssteuer richtig planen möchte, sollte insbesondere bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten die steuerlichen Auswirkungen im Vorfeld prüfen und die Übertragung sorgfältig vorbereiten.
Fazit
Die Schenkungssteuer muss kein Problem sein. Wer die Freibeträge kennt und Schenkungen frühzeitig plant, kann Steuern sparen und Vermögen einfacher übertragen. Außerdem hilft eine gute Planung dabei, Fehler zu vermeiden und die vorhandenen Freibeträge optimal zu nutzen. Deshalb lohnt es sich, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und bei größeren Schenkungen fachlichen Rat einzuholen.