Patient Vollmacht
Vorsorgevollmacht Betreuer Verfügung

 

Eine optimale Patientenverfügung sollte klar, präzise und umfassend sein, um sicherzustellen, dass Ihr Wille in medizinischen Notfällen oder bei Entscheidungsunfähigkeit respektiert wird. Hier sind die wesentlichen Inhalte, die eine solche Verfügung beinhalten sollte:

1. Persönliche Daten:

  • Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum.
  • Datum der Erstellung und Unterschrift.

2. Klare Festlegung des Anwendungsbereichs:

  • Genau beschreiben, in welchen medizinischen Situationen die Patientenverfügung greifen soll (z.B. im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, bei schweren Hirnschädigungen, im Koma, bei dauerhafter Bewusstlosigkeit). Es ist wichtig, keine zu allgemeinen Formulierungen wie „Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen“ zu verwenden, sondern konkrete Szenarien zu definieren.

3. Detaillierte Festlegung medizinischer Maßnahmen:

Für die zuvor genannten Situationen sollten Sie präzise beschreiben, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Dazu gehören:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen:
    • Wiederbelebung (Reanimation)
    • Künstliche Beatmung
    • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr (über Sonden, Infusionen)
    • Dialyse
    • Transfusionen von Blut und Blutbestandteilen
    • Verabreichung von Antibiotika
  • Schmerz- und Symptombehandlung:
    • Umfassende Schmerztherapie, auch wenn dies eine Verkürzung der Lebenszeit bedeuten könnte.
    • Palliative Versorgung zur Linderung von Leiden.
  • Andere spezifische Behandlungen:
    • Spezielle Operationen oder Therapien.

4. Persönliche Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen (Werteerklärung):

  • Dies ist ein sehr wichtiger Bestandteil, um im Zweifelsfall oder bei nicht explizit in der Verfügung genannten Situationen eine Orientierung zu geben. Hier können Sie Ihre Vorstellungen von Lebensqualität, Ihre Haltung zu Abhängigkeit und Fremdbestimmung, ethische, moralische oder religiöse Überzeugungen darlegen.
  • Erfahrungen, die Sie oder Ihre Angehörigen mit bestimmten Krankheiten gemacht haben, können hier ebenfalls genannt werden.

5. Regelungen zu Behandlungsort und Beistand:

  • Wunsch bezüglich des Behandlungsortes (z.B. zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz, in einem Pflegeheim).
  • Wer Sie in dieser Situation begleiten soll (z.B. bestimmte Familienmitglieder oder Freunde).

6. Hinweise zur ärztlichen Schweigepflicht:

  • Geben Sie an, wer in Ihrem Namen über Ihre Behandlung informiert werden darf und wer nicht.

7. Regelungen zur Organspende:

  • Wenn Sie einen Organspendeausweis haben, sollte dies hier vermerkt werden.
  • Eigene Wünsche bezüglich einer Organspende im Todesfall.

8. Verbindlichkeit, Auslegung und Widerruf:

  • Erklärung, dass die Patientenverfügung bindend ist.
  • Hinweise, wie die Verfügung auszulegen ist, wenn Unsicherheiten bestehen.
  • Bestätigung, dass die Verfügung jederzeit widerrufen werden kann (schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten).

9. Hinweise auf weitere Vorsorgedokumente:

  • Vorsorgevollmacht: Hier benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie handeln dürfen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind (z.B. in finanziellen Angelegenheiten, bei der Kommunikation mit Ärzten). Sie sollte explizit die medizinische Behandlung umfassen. Die Vorsorgevollmacht ist im Gegensatz zur Patientenverfügung sofort gültig, auch wenn Sie nur vorübergehend nicht entscheidungsfähig sind.
  • Betreuungsverfügung: Für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht existiert oder diese nicht greift, können Sie hier festlegen, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung zum Betreuer bestellt werden soll und wer nicht.

10. Aktuelles Datum und eigenhändige Unterschrift:

11. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung:

  • Es wird dringend empfohlen, die Patientenverfügung regelmäßig (z.B. jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände oder des Gesundheitszustandes) zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Dies können Sie durch eine erneute Datumsangabe und Unterschrift bestätigen.

Wichtige praktische Aspekte:

  • Beratung: Eine ausführliche Beratung durch einen Arzt (um medizinische Begriffe und Konsequenzen zu verstehen) und/oder einen Anwalt (für die rechtliche Formulierung) ist sehr empfehlenswert.
  • Verständlichkeit: Die Formulierungen sollten klar und unmissverständlich sein, um Interpretationsspielräume zu vermeiden.
  • Aufbewahrung und Zugänglichkeit: Die Patientenverfügung muss im Ernstfall schnell auffindbar sein. Informieren Sie Vertrauenspersonen über ihren Aufbewahrungsort und geben Sie ihnen gegebenenfalls Kopien. Auch die Hinterlegung in einem zentralen Register (z.B. Zentrales Vorsorgeregister) kann sinnvoll sein.
  • Information der Vertrauenspersonen: Sprechen Sie mit den in der Vorsorgevollmacht benannten Personen über Ihre Wünsche und Erwartungen.

Das Bundesministerium der Justiz bietet auf seiner Webseite Textbausteine und ein Online-Tool zur Erstellung einer Patientenverfügung an, die als gute Orientierungshilfe dienen können.

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