Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patient Vollmacht
Vorsorgevollmacht Betreuer Verfügung

 

Eine optimale Patientenverfügung sollte klar, präzise und umfassend sein, um sicherzustellen, dass Ihr Wille in medizinischen Notfällen oder bei Entscheidungsunfähigkeit respektiert wird. Hier sind die wesentlichen Inhalte, die eine solche Verfügung beinhalten sollte:

1. Persönliche Daten:

  • Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum.
  • Datum der Erstellung und Unterschrift.

2. Klare Festlegung des Anwendungsbereichs:

  • Genau beschreiben, in welchen medizinischen Situationen die Patientenverfügung greifen soll (z.B. im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, bei schweren Hirnschädigungen, im Koma, bei dauerhafter Bewusstlosigkeit). Es ist wichtig, keine zu allgemeinen Formulierungen wie „Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen“ zu verwenden, sondern konkrete Szenarien zu definieren.

3. Detaillierte Festlegung medizinischer Maßnahmen:

Für die zuvor genannten Situationen sollten Sie präzise beschreiben, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Dazu gehören:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen:
    • Wiederbelebung (Reanimation)
    • Künstliche Beatmung
    • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr (über Sonden, Infusionen)
    • Dialyse
    • Transfusionen von Blut und Blutbestandteilen
    • Verabreichung von Antibiotika
  • Schmerz- und Symptombehandlung:
    • Umfassende Schmerztherapie, auch wenn dies eine Verkürzung der Lebenszeit bedeuten könnte.
    • Palliative Versorgung zur Linderung von Leiden.
  • Andere spezifische Behandlungen:
    • Spezielle Operationen oder Therapien.

4. Persönliche Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen (Werteerklärung):

  • Dies ist ein sehr wichtiger Bestandteil, um im Zweifelsfall oder bei nicht explizit in der Verfügung genannten Situationen eine Orientierung zu geben. Hier können Sie Ihre Vorstellungen von Lebensqualität, Ihre Haltung zu Abhängigkeit und Fremdbestimmung, ethische, moralische oder religiöse Überzeugungen darlegen.
  • Erfahrungen, die Sie oder Ihre Angehörigen mit bestimmten Krankheiten gemacht haben, können hier ebenfalls genannt werden.

5. Regelungen zu Behandlungsort und Beistand:

  • Wunsch bezüglich des Behandlungsortes (z.B. zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz, in einem Pflegeheim).
  • Wer Sie in dieser Situation begleiten soll (z.B. bestimmte Familienmitglieder oder Freunde).

6. Hinweise zur ärztlichen Schweigepflicht:

  • Geben Sie an, wer in Ihrem Namen über Ihre Behandlung informiert werden darf und wer nicht.

7. Regelungen zur Organspende:

  • Wenn Sie einen Organspendeausweis haben, sollte dies hier vermerkt werden.
  • Eigene Wünsche bezüglich einer Organspende im Todesfall.

8. Verbindlichkeit, Auslegung und Widerruf:

  • Erklärung, dass die Patientenverfügung bindend ist.
  • Hinweise, wie die Verfügung auszulegen ist, wenn Unsicherheiten bestehen.
  • Bestätigung, dass die Verfügung jederzeit widerrufen werden kann (schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten).

9. Hinweise auf weitere Vorsorgedokumente:

  • Vorsorgevollmacht: Hier benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie handeln dürfen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind (z.B. in finanziellen Angelegenheiten, bei der Kommunikation mit Ärzten). Sie sollte explizit die medizinische Behandlung umfassen. Die Vorsorgevollmacht ist im Gegensatz zur Patientenverfügung sofort gültig, auch wenn Sie nur vorübergehend nicht entscheidungsfähig sind.
  • Betreuungsverfügung: Für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht existiert oder diese nicht greift, können Sie hier festlegen, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung zum Betreuer bestellt werden soll und wer nicht.

10. Aktuelles Datum und eigenhändige Unterschrift:

11. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung:

  • Es wird dringend empfohlen, die Patientenverfügung regelmäßig (z.B. jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände oder des Gesundheitszustandes) zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Dies können Sie durch eine erneute Datumsangabe und Unterschrift bestätigen.

Wichtige praktische Aspekte:

  • Beratung: Eine ausführliche Beratung durch einen Arzt (um medizinische Begriffe und Konsequenzen zu verstehen) und/oder einen Anwalt (für die rechtliche Formulierung) ist sehr empfehlenswert.
  • Verständlichkeit: Die Formulierungen sollten klar und unmissverständlich sein, um Interpretationsspielräume zu vermeiden.
  • Aufbewahrung und Zugänglichkeit: Die Patientenverfügung muss im Ernstfall schnell auffindbar sein. Informieren Sie Vertrauenspersonen über ihren Aufbewahrungsort und geben Sie ihnen gegebenenfalls Kopien. Auch die Hinterlegung in einem zentralen Register (z.B. Zentrales Vorsorgeregister) kann sinnvoll sein.
  • Information der Vertrauenspersonen: Sprechen Sie mit den in der Vorsorgevollmacht benannten Personen über Ihre Wünsche und Erwartungen.

Das Bundesministerium der Justiz bietet auf seiner Webseite Textbausteine und ein Online-Tool zur Erstellung einer Patientenverfügung an, die als gute Orientierungshilfe dienen können.

Wir bieten gerne nützliche und wichtige Themen zum Alltag,
die wir beim Hausverkauf immer wieder beobachten.
Sachs Immobilien St. Ingbert

Ähnliche Beiträge

  • Privat Immobilien verkaufen

    Du möchtest dein Haus oder deine Wohnung verkaufen – und das ohne Makler? Dann ist dieser Ratgeber genau das Richtige für dich. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, privat Immobilien zu verkaufen, denn so spart man sich die Maklerprovision. Damit dabei alles gut läuft, braucht es allerdings gute Vorbereitung und ein wenig Zeit. Hier erfährst…

  • energetische Sanierung / MODERNISIERUNG

    meist angewendete Maßnahmen: – Dachdämmung – Außenwanddämmung – Kellerdämmung – Erneuerung der Heizung – Fensteraustausch brauchen Sie Unterstützung ? MEHR INFO hier: Ratgeber: Sanierung einer Immobilie (immowissen.org) unverbindliche Beratung hier: Termin_vereinbaren – Sachs-Immo Sachs Immobilien Auf der Teufelsinsel 28 66386 St.Ingbert Tel. 06894-8950438 s.sachs@wordpress.p513200.webspaceconfig.de www.sachs-immo.de

  • Grundbuchamt

    Das Grundbuchamt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung des Grundbuchs zuständig ist. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und Immobilien eines bestimmten Gebiets verzeichnet sind. Es enthält wichtige Informationen über die Eigentumsverhältnisse und die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Lasten. Funktionen des Grundbuchamts Das Grundbuchamt hat folgende Hauptfunktionen:…

  • Lärmschutz in Miete

    Als Vermieter gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Lärmbelästigung in Ihren Mietobjekten zu bewältigen: Kommunikation: Sprechen Sie mit dem Mieter, der den Lärm verursacht. Erklären Sie die Situation und bitten Sie um Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Weisen Sie darauf hin, dass Lärmbelästigung gegen die Mietregeln verstößt und Konsequenzen haben kann. Schriftliche Warnung:…

  • Spekulationssteuer

    Die Spekulationssteuer ist eine Einkommensteuer, die auf Gewinne aus privaten Verkäufen erhoben wird, einschließlich Immobilien, Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen. Hier sind einige wichtige Punkte dazu: Berechnung der Spekulationssteuer Die Steuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf berechnet. Dieser Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem neuen Verkaufspreis, abzüglich eventuell angefallener Kosten. Der individuelle Einkommenssteuersatz bestimmt die Höhe der Steuer. Spekulationsfrist In der Regel beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Das bedeutet, dass Gewinne aus Verkäufen innerhalb dieser Frist steuerpflichtig sind. Ausnahmen gelten für selbst genutzte Immobilien sowie für Erbschaften (hier gilt das Datum des Erwerbs durch den Vorbesitzer). Vermeidung der Spekulationssteuer Wenn du eine Immobilie durch Schenkung oder Erbe erhalten hast, kann die Spekulationsfrist anders sein. Die Nutzungsdauer (z. B. Selbstnutzung oder Vermietung) beeinflusst ebenfalls die Steuerpflicht. Basis für den Hausverkauf Eine aktuelle Immobilienbewertung bildet die Grundlage für den Verkauf. Sie können kostenlos Ihre Immobilie bewerten lassen, um einen angemessenen Verkaufspreis zu ermitteln. Lassen Sie sich ausführlich beraten und und von Profi`s bedienen! Ihr lokaler Immobilienmakler Sachs Immobilien St.Ingbert www.sachs-immo.de