Lärmbelästigung in Mietwohnungen kann zu Konflikten zwischen Nachbarn führen. Hier sind einige wichtige Informationen zum Mietrecht bei Lärmbelästigung für Mieter und Vermieter:
- Was ist Lärmbelästigung? Lärmbelästigung umfasst unzumutbare Geräuschquellen, die das Wohnen beeinträchtigen. Dies kann laute Musik, Baulärm, bellende Hunde oder andere störende Geräusche betreffen. Nicht jeder Lärm gilt automatisch als Lärmbelästigung – bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Rechtliche Grundlagen:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Pflichten des Vermieters, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
- Landesimmissionsschutzgesetze (LImschG) enthalten Regelungen zu Ruhezeiten und Grenzwerten für Lärm.
- Rechte und Pflichten von Mietern:
- Rücksichtnahme: Mieter müssen auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen und keinen unzumutbaren Lärm verursachen.
- Mietminderung: Bei erheblicher Lärmbelästigung kann der Mieter die Miete mindern.
- Fristlose Kündigung: In schweren Fällen kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
- Schadensersatz: Mieter können in bestimmten Fällen Schadensersatz verlangen.
- Rechte und Pflichten von Vermietern:
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- Abhilfe schaffen: Vermieter müssen für die Beseitigung von Lärmbelästigungen sorgen.
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