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Nach der Bundestagswahl 2025 stellt sich die Frage:

Was passiert nun? 

Nachdem die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, bleibt die amtierende Bundesregierung im Amt und sorgt dafür, dass Deutschland auch während der Regierungsbildung voll handlungsfähig bleibt. Doch wie funktioniert die Bildung einer neuen Regierung, und was bedeutet das für die Arbeit der amtierenden Bundesregierung?

Was passiert, bis eine neue Regierung gebildet ist?

Nach der Bundestagswahl bleibt die amtierende Bundesregierung vollständig handlungsfähig. Sie arbeitet, solange es das Grundgesetz vorsieht: bis zur konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages. Sie gilt dann als amtierende Bundesregierung und gegebenenfalls anschließend – auf Ersuchen des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin – weiter als geschäftsführende Regierung (Art. 39, 63, 64, 69 GG). Die bisherige Bundesregierung bleibt dann geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung gebildet wurde.

Wie wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt und die Regierung gebildet?

Das Grundgesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie eine neue Bundeskanzlerin oder ein neuer Bundeskanzler gewählt und eine Regierung gebildet werden kann (Art. 69 GG).

Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Bundeskanzlers vor.

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das heißt: die Hälfte der Mitglieder des Bundestages plus mindestens eine Stimme. Man spricht auch von der „Kanzlermehrheit“.

Erreicht der oder die Vorgeschlagene in einem ersten Wahlgang diese Mehrheit nicht, können die Abgeordneten des Bundestages innerhalb von 14 Tagen auch einen anderen Kandidaten oder eine andere Kandidatin wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig.

Erreicht auch in dieser Phase kein Kandidat oder keine Kandidatin die absolute Mehrheit im Bundestag, findet unverzüglich ein neuer, letzter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen erhält (einfache Mehrheit).

Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit – also mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen.

Erreicht die oder der Gewählte nur die einfache Mehrheit, muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen. Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden (Art. 39 Abs. 1 S. 4 GG).

Quelle:  Informationen zur Bundestagswahl 2025

 

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