Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert, der Auskunft über den Wert eines Grundstücks gibt. Er spielt eine tragende Rolle bei der individuellen Wertermittlung von Grundstücken. Hierzu wird der Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche in Quadratmetern multipliziert.
Die Berechnung des Bodenrichtwerts basiert auf den Kaufpreisen unbebauter Grundstücke in einer bestimmten Lage, also einer abgegrenzten Region. Dabei werden nur die Grundstückspreise berücksichtigt, nicht die Gebäude oder Anlagen auf dem Grundstück. Die Rechtsgrundlage für den Bodenrichtwert findet sich im § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB).
Es ist wichtig zu beachten, dass der Bodenrichtwert nicht nur ein Durchschnittswert ist, sondern auch den Entwicklungszustand einer Region widerspiegelt. Unterschiedliche Entwicklungsstufen in verschiedenen Gebieten beeinflussen die Bewertung der Grundstücke. So kann eine stark entwickelte Gegend einen höheren Bodenrichtwert aufweisen als eine weniger entwickelte Region. Faktoren wie Infrastruktur, wirtschaftliche Aktivität und die allgemeine Nachfrage nach Grundstücken spielen dabei eine Rolle.
Regionen mit einheitlichen Wertverhältnissen werden als Bodenrichtwertzonen bezeichnet. Diese können einzelne Straßenzüge, ganze Ortschaften oder größere Regionen umfassen.
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