den Sonnenstrom auch als Mieter nutzen zu dürfen wird bald möglich sein
Es ist offiziell: Dein “Recht auf Sonnenstrom” wird gesetzlich verankert. Künftig wird es noch einfacher, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und Stecker-Solaranlagen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen.
Natürlich müssen ALLE Sicherheitsmaßnahmen vorher geregelt werden und nur nach Vorschriften (TVA) das BKW angebracht werden, d.h. statisch sichere Befestigungskonstruktionen, elektrisch sichere Anschlüsse, keine direkte Verbindung von Modulen und Wechselrichter mit Holzgeländer usw.
Diese baulichen Veränderungen dürfen von Vermieterinnen und Vermietern sowie Eigentümergemeinschaften nicht ohne triftigen Grund blockiert werden. Dazu zählen auch Umbauten für Barrierefreiheit, E-Auto-Ladestationen und Einbruchschutz.
Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr grundlos verbieten
Bisher benötigen Mieterinnen und Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihrer Vermieterin bzw. ihres Vermieters, und Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, um ein Balkonkraftwerk anzubringen. Diese Zustimmung konnte bisher ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Dank des neuen Gesetzes wird sich das ändern. Vermieter und Eigentümergemeinschaften können zwar weiterhin mitbestimmen, wie das Gerät am Haus installiert wird, aber ob es überhaupt installiert wird, dürfen sie nicht mehr ohne Weiteres verbieten.
Das neue Gesetz muss noch durch den Bundesrat. Dieser tagt nach der Sommerpause, sodass das Gesetz voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird.
ABER unser Tipp: Am besten gleich eine große PV-Anlage
Bist Du selbst Wohneigentümerin oder -Eigentümer und hast eine freie Dachfläche? Dann solltest Du über eine größere Photovoltaikanlage nachdenken, bevor Du Dich für die kleine Balkon-Lösung entscheidest.
Ihr lokaler Immobilienmakler
Sachs Immobilien St.Ingbert
www.sachs-immo.de