Grunderwerbsteuer

Grund Grunderwerb
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Hier sind einige Tipps, wie Sie die Grunderwerbsteuer reduzieren können:

1. Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen:
Freiberufler und Unternehmer können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen, wenn das erworbene Objekt steuerpflichtige Einkünfte generiert. Zum Beispiel kann ein Fotograf, der eine Wohnung als Fotostudio nutzt, die Steuerkosten absetzen. Dies gilt auch für Restaurants, Boutiquen oder Bürogebäude. Für privat genutzte Immobilien ist dies jedoch nicht möglich.

2. Immobilienkauf unter Familienmitgliedern ersten Grades:
Beim Verkauf von Immobilien zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln oder Ehepartnern fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei Geschwistern, die eine Immobilie erben, muss jedoch die Steuer gezahlt werden, da sie nur Verwandte zweiten Grades sind. Bei Schenkungen oder Erbschaften wird stattdessen die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer erhoben.

3. Getrennte Verträge bei Neubau:
Um bei einem Neubau zu sparen, können Käufer zunächst ein unbebautes Grundstück erwerben und später einen separaten Vertrag für den Hausbau abschließen. Dadurch wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstücks erhoben. Wichtig ist, dass die Verträge unterschiedliche Abschlussdaten haben.

4. Eigenleistungen bei Neubau:
Auch bei schlüsselfertigen Neubauten können Käufer sparen, indem sie Eigenleistungen wie Tapezieren, Streichen oder Fliesenlegen übernehmen. Dies senkt den Kaufpreis und somit die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.

5. Bewegliches Inventar bei Bestandsimmobilien herausrechnen:
Beim Kauf von Bestandsimmobilien sollten bewegliche und unbewegliche Bestandteile im Kaufvertrag getrennt aufgeführt werden. Bewegliches Inventar wie Einbauküchen, Saunen oder Kamine unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Ihr lokaler Immobilienmakler
Sachs Immobilien St.Ingbert
www.sachs-immo.de

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