Grundsteuer Grunderwerbsteuer
Immobilien Steuer Grund

Nebenkosten

Zu den Nebenkosten gehören unter anderem Grundbuchkosten, Notargebühren und die Grunderwerbsteuer. Beide Vertragspartner sind zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet, wie im Grunderwerbsteuergesetz festgelegt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Käufer finanziell nicht in der Lage ist, die Grunderwerbsteuer zu zahlen. In diesem Fall muss der Verkäufer die Kosten übernehmen.

Auch die Notarkosten müssen laut Gerichts- und Notarkostengesetz sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer getragen werden. Der Notar sichert so die Bezahlung der Rechnung ab. Sollte der Käufer jedoch nicht zahlungsfähig oder -willig sein, muss der Verkäufer möglicherweise die gesamten Kosten übernehmen.

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald ein Wohnobjekt oder Grundstück den Besitzer wechselt. Der neue Eigentümer muss die Grunderwerbsteuer zahlen und wird nach dem Kauf vom Finanzamt zur Zahlung aufgefordert. Im Gegensatz zur Maklerprovision kann die Grunderwerbsteuer nicht zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

Die Grunderwerbsteuer ist nicht mit der jährlich zu zahlenden Grundsteuer zu verwechseln.

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Ihr lokaler Immobilienmakler
Sachs Immobilien St.Ingbert
www.sachs-immo.de

 

Bundesland Grunderwerbsteuer
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %
(Stand 2021)

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